

PREISLISTE GÜLTIG AB 1.8.2024
Belegung ganzer Tag 06:30-18:30 Uhr 20% 40% 60% 80%. 100%
Ab 19 Monate. 606.80. 1213.60 1820.40 2427.20 3034.00
Säuglingszuschlag. 190.00 380.00 570.00 760.00 950.00
Kosten Säuglinge. 796.80 1593.60 2390.40 3187.20 3984.00
Belegung halber Tag inkl. Mittagessen 14% 28%. 42%. 56% 70%
06:30-12:00 Uhr / 14:00-18:30 Uhr
Ab 19 Monate. 424.75 849.50 1274.25 1699.00 2123.80
Säuglingszuschlag. 133.00 266.00 399.00 532.00 665.00
Kosten Säuglinge. 557.75 1115.50 1673.25 2231.00 2788.75
Halber Tag exkl. Mittagessen. 10%. 20%. 30%. 40%. 50%
06:30-14:00 Uhr / 11:00-18:30
Ab 19 Monate. 303.40 606.80 910.20 1213.60 1517.00
Säuglingszuschlag. 95.00 190.00 285.00 380.00 475.00
Kosten Säuglinge. 329.50. 659.00 988.50. 1318.00 1647.50
Belegung Mittagstisch 12:00-14:00 Uhr. 4%. 8%. 12% 16%. 20%
Ab 19 Mnt. 121.35 242.70 364.05 485.40 606.80
Kosten Säuglinge. 159.35 318.70 478.05 637.40 796.00
Belegung Morgenbetreuung. 2% 4%. 6%. 8%. 10%
vor dem Kindergarten
Nur Kindergärtner und Schüler. 60.70 121.40 182.10 242.80 303.40
Säuglingszuschlag 3 Monate bis 18 Monate für einen Vollplatz Franken 950.00
Der Säuglingszuschlag wird in jedem Fall vom Erziehungsdepartement übernommen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und das Kind mindestens 40% die Kita besucht (auch bei selbstzahlenden Familien).
Voraussetzungen für Betreuungsbeiträge
Sie erhalten Betreuungsbeiträge, wenn Ihr Kind Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hat und eine Kita mit Betreuungsbeiträgen besucht. Sie können bei der Fachstelle Tagesbetreuung Betreuungsbeiträge beantragen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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Sie sind erwerbstätig, suchen Arbeit suchen oder machen eine Aus- oder Weiterbildung.
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Ihr Kind besucht eine Kita zur Deutschförderung.
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Eine Fachstelle hat den Kitabesuch beantragt.
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Sie erhalten Sozialhilfe.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Kind zu mindestens 40% eine Kita besucht. Das sind zum Beispiel vier halbe Tage oder zwei ganze Tage pro Woche. Wenn Ihr Kind in den Kindergarten kommt, muss es mindestens zu 30% in einer Kita betreut werden.
https://www.bs.ch/themen/bildung-und-kinderbetreuung/kinderbetreuung/kita#kosten
Für selbstzahlende Familien gilt die Mindestbelegung von 2 halben Tagen oder einem ganzen Tag (ohne Betreuungsbeiträge und Säuglingszuschläge).
Gesuch für Betreuungsbeiträge
Die Familien füllen das Gesuch für die Betreuungsbeiträge aus, welches von der Fachstelle Tagesbetreuung bereitgestellt wird. Das Formular sollte vollständig und korrekt ausgefüllt werden, einschliesslich aller erforderlichen Informationen und Unterlagen.
Werden die Richtlinien und der Ablauf eingehalten, können die Familien sicherstellen, dass ihre Gesuche um Betreuungsbeiträge rechtzeitig eingereicht werden und sie die finanzielle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um die Betreuungskosten zu decken.
Online-Rechner
Auf der Web-Seite der Fachstelle Tagesbetreuung ist für eine Schätzung der Betreuungsbeiträge ein Online-Rechner zur Berechnung der Betreuungsbeiträge aufgeschaltet.
https://www.bs.ch/themen/bildung-und-kinderbetreuung/kinderbetreuung/kita#kosten
Zusatzbetreuung
geplante Zusätze max. 5 Tage pro Jahr können auf dem Betreuungszeitenblatt deklariert werden. Es benötigt dafür einen Nachweis (Bsp: Weiterbildungstage etc.) und wird von der Fachstelle übernommen, wenn die Verfügung vorliegt.
ungeplante zusätzliche Betreuungsmodule werden in einer separaten Rechnung gestellt und müssen die Eltern selbst tragen.
Mindestbetreuungszeit
Die Betreuung beträgt für Vorschulkinder mindestens 40%, für Kindergärtner und Schüler mindestens 30%
Kinder vor der regulären Zeit bringen
Zu früh gebrachte Kinder, dürfen von der Köchin nicht angenommen und betreut werden. Die Eltern müssen warten, bis die Gruppe zurück ist (Bringen zwischen 11.00 und 11:30 Uhr, bitte voranmelden, da wir sonst noch auf dem Spaziergang sind. Siehe auch Einlaufzeit in den Geschäftsbedingungen).
Abholung von Kindern vor und nach der regulären Zeit
Wir verstehen, dass Verspätungen vorkommen können und sehen diese als unproblematisch, solange sie Ausnahmen bleiben. Bitte informieren Sie uns bei Verzögerungen, damit wir entsprechend planen können.
Ein Kita-Tag kann für Kinder sehr lang und anstrengend sein. Daher empfehlen wir, das Kind/die bis spätestens 18:15 Uhr abzuholen, um einen entspannten Übergang von der Kita nach Hause zu ermöglichen. Die Kita schließt um 18:30 Uhr. Das Kind wird ausgestempelt, sobald es die Kita verlässt. Ab 18:30 Uhr werden pro angefangene 5 Minuten, 5.00 Franken berechnet. Dieselbe Regelung gilt für Kinder, welche vor der regulären Zeit gebracht werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um einen reibungslosen Ablauf in der Kita zu gewährleisten!
Maximalbetreuungszeit
Eine maximale Präsenzzeit von 10 Std. pro Tag schützt das Kind vor Überforderung und darf nur in Ausnahmefällen überschritten werden.
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Frist für die Einreichung des Gesuchs
Das Gesuch kann frühestens 6 Monate und mindestens 1 Monat vor dem gewünschten Betreuungsbeginns bei der Fachstelle Tagesbetreuung eingereicht werden.
Folgen verspäteter Einreichung des Gesuchs
Gesuche, die nicht rechtzeitig eingereicht werden, werden erst im Folgemonat berücksichtigt. Dies bedeutet, dass die Betreuung für den aktuellen Monat von den Eltern selbst bezahlt werden muss, bis das Gesuch genehmigt ist. Indem diese Richtlinien eingehalten werden, können die Familien sicherstellen, dass ihre Gesuche um Betreuungsbeiträge rechtzeitig eingereicht werden und sie die finanzielle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um die Betreuungskosten zu decken.
Zusätze
Gehen zu Lasten der Eltern und sind nicht in den Betreuungsbeiträgen eingerechnet. Nicht abgesagte und gebuchte Zusätze (bis 24 Std. vorher), werden verrechnet.
Verspätungen
Für verspätet abgeholte oder zu früh gebrachte Kinder berechnen wir Fr. 5.00/pro angefangene 5 Min. Abgeholt gilt, wenn das Kind die Kita verlassen hat.